Aktuelles zu den Corona-Auswirkungen


Aktuelles zu den Corona-Auswirkungen

+++ Aktualisierung vom 22.02.2022 +++

Hier findest Du alle aktuellen Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Amateur- und Jugendfußball im Freistaat.
Das Wichtigste: Die Gesundheit steht über allem! Es geht darum, gemeinsam richtig zu handeln. Also: Halte dich an die bestehenden Auflagen und Empfehlungen der zuständigen Behörden und Expertinnen und Experten!

Seit Donnerstag (17. Februar 2022) gilt im Freistaat für alle Spieler*innen sowie Schiedsrichter*innen und Trainer*innen die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) statt der 2G-Regelung. Dies gilt sowohl unter freiem Himmel als auch für Sport in der Halle. Für Zuschauer*innen gilt bei einer zugelassenen Auslastung von 50 Prozent des Sportgeländes 2G statt 2G-plus. Für minderjährige Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, fallen indes alle Zugangsbeschränkungen.

Download - Aktuelle Informationen (Stand 22.02.2022)

 

 

+++ Aktualisierung vom 03.07.2021 +++

Das Hygieneschutzkonzept wurde aktualisiert und um die Regelungen für Zuschauer ergänzt:

  • Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel ist gemäß § 12 (IfSMV) die Anwesenheit von bis zu
    • 1500 Zuschauern einschließlich geimpfter und genesener Personen mit festen Sitzplätzen und
    • 200 Besucher*innen unter Wahrung des Mindestabstands auf Stehplätzen zulässig.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 überschrit#ten wird, müssen die Besucher einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 IfSMV vorlegen.

Alle Änderungen sind in grün kenntlich gemacht.

Die Regelungen sind dem Schutzkonzept vom 03.07.2021 zu entnehmen.

Download: Schutzkonzept 03.07.2021 (PDF)

 

+++ Aktualisierung vom 08.06.2021 +++

Das Hygieneschutzkonzept wurde aktualisiert und um die Öffnung der Umkleiden und Duschen sowie der schrittweisen Öffnung des Stüberls ergänzt.
Wir planen aktuell die Umsetzung der Regeln für Zuschauer, da bitte ich noch um etwas Geduld.


1. Inzidenz "kleiner 50" im Landkreis (Test nicht erforderlich)

  • Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung ist gestattet
  • Nutzung der Umkleiden und Duschen möglich

2. Inzidenz "50 bis 100" im Landkreis (Test erforderlich)

  • Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung ist gestattet wenn jeweils ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV2 vorliegt
  • Kontaktfreier Sport ohne Testnachweis möglich mit 
    • maximal 20 Kindern unter 14 Jahren oder
    • maximal 10 Personen über 14 Jahren 
  • Nutzung der Umkleiden und Duschen möglich

3. Inzidenz "über 100" im Landkreis

Weitere Regelungen sind dem Schutzkonzept vom 08.06.2021 zu entnehmen.

Download: Schutzkonzept 08.06.2021 (PDF)

 

+++ Aktualisierung vom 07.06.2021 +++

Das bayerische Innenministerium hat Rahmenbedingungen für die Durchführung von Vereinssport formuliert. Darin wird auch ein Hygieneschutzkonzept gefordert. Der SV Münsing-Ammerland hat seit 18.05.20 ein solches Konzept umgesetzt und es mit Wirkung vom 07.06.2021 aktualisiert. Es gilt für sportliche Aktivitäten auf dem Gelände am Hartlweg 14 in Münsing.

Die vorliegende Version ist die Umsetzung aktueller Vorgaben der Staatsregierung.


1. Inzidenz "kleiner 50" im Landkreis

  • Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung ist gestattet

2. Inzidenz "50 bis 100" im Landkreis

  • Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung ist gestattet wenn jeweils ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV2 vorliegt
  • Kontaktfreier Sport ohne Testnachweis möglich mit 
    • maximal 20 Kindern unter 14 Jahren oder
    • maximal 10 Personen über 14 Jahren 

3. Inzidenz "über 100" im Landkreis

Weitere Regelungen sind dem beigefügten Schutzkonzept vom 07.06.2021 zu entnehmen.

Download: Schutzkonzept 07.06.2021 (PDF)

 

+++ Aktualisierung vom 02.05.2021 +++

Das bayerische Innenministerium hat Rahmenbedingungen für die Durchführung von Vereinssport formuliert. Darin wird auch ein Hygieneschutzkonzept gefordert. Der SV Münsing-Ammerland hat seit 18.05.20 ein solches Konzept umgesetzt und es mit Wirkung vom 02.05.21 aktualisiert.

Die vorliegende Version ist die Umsetzung aktueller Vorgaben der Staatsregierung. Diese sind unter folgender Veröffentlichung einsehbar:
Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 171 vom 05.03.2021


1. Inzidenz "kleiner 50" im Landkreis

  • Kontaktfreier Außensport mit maximal 10 Personen, oder maximal 20 Kindern unter 14 Jahren

2. Inzidenz "50 bis 100" im Landkreis

  • Kontaktfreier Sport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten
  • Kontaktfreier Sport mit maximal 20 Kindern unter 14 Jahren

3. Inzidenz "über 100" im Landkreis

  • Es gilt die Verordnung vom 22.04.21.

Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 287 vom 22.04.2021

Für Kinder unter 14 Jahre gilt:

  • Kontaktfreier Sport nur in 5er Gruppen plus einem Übungsleiter. Sofern der Trainer/Übungsleiter selbst nicht wie die anderen Sportlerinnen und Sportler an der Sportausübung teilnimmt (bspw. im Sinne eines „Spielertrainers“) und sich insoweit auf die „Anleitung“ beschränkt, zählt er nicht zur Gruppe.
  • Der Übungsleiter muss einen tagesaktuellen negativen Test auf SARS-CoV2nachweisen könne

Weitere Regelungen sind dem beigefügten Schutzkonzept vom 02.05.2021 zu entnehmen.

Download: Schutzkonzept 02.05.2021 (PDF)

 

+++ Aktualisierung vom 08.03.2021 +++

Lockerungen im Außensport
Die heute aktualisierte Version des Schutzkonzeptes ist die Umsetzung aktueller Vorgaben der Staatsregierung (Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 171 vom 05.03.2021).

 

1. Inzidenz "unter 50" (im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Kontaktfreier Außensport mit maximal 10 Personen, oder maximal 20 Kindern unter 14 Jahren

2. Inzidenz "50 bis 100" (im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • Kontaktfreier Außensport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten
  • Kontaktfreier Außensport mit maximal 20 Kindern unter 14 Jahren

Der Hygienebeauftragte beobachtet die Entwicklung der Inzidenzen und wird im entsprechenden Fall die Änderung der Regeln zeitnah mitteilen. Ergänzend sollen auch die Übungsleiter die Inzidenzen im Landkreis beobachten um ggf. das Trainingskonzept an die jeweilig gültigen Regeln anzupassen.

Der Betrieb der Vereinsheime sowie Duschen und Umkleideräumen bleibt weiter untersagt. 

Voraussetzung für die Durchführung von Trainingseinheiten ist die Erstellung und konsequente Umsetzung des Schutzkonzeptes. Die Freigabe für das Training erfolgt in enger Absprache zwischen den Übungsleitern und den Verantwortlichen im Verein (Hygieneschutzbeauftragter Adrian Miggisch, Vorstand, Platzwart).

 

+++ Aktualisierung vom 01.11.2020 +++

Ab Montag, 02.11.20 bleibt die Nutzung der Anlagen am Hartlweg sowie sämtlicher Räumlichkeiten (Stüberl, Duschen, Umkleiden, Wing tsung Raum) aufgrund der aktuellen Infektionsschutzverordnung für mindestens 4 Wochen untersagt.

 

+++ Aktualisierung vom 16.10.2020 +++

Der Sportverein Münsing hat das Hygieneschutzkonzept für die Durchführung des Wettkampfspielbetrieb im bayerischen Amateurfußball aktualisiert.

Sollte der 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen größer als 35 betragen, so müssen alle Besucher (z.B. bei unseren Fussballspielen) einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die aktuellen Zahlen finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ( Link).

Download: Hygienekonzept Wettkampfspielbetrieb (PDF)

 

Der Einlass auf das Vereinsgelände und das Verlassen des Geländes erfolgen für Zuschauer, die Heim- und Gästemannschaften über getrennte Wege. Bitte berücksichtigen Sie hierzu den beigefügten Plan zu den Laufwegen auf dem Sportgelände.

Download: Laufwege Sportplatz (PDF)

 

[Meldung vom 21.09.2020]

Die Anzahl der Zuschauer wird auf maximal 200 festgesetzt. Zudem wurden die Regelungen zur Kabinennutzung (einschließlich des Duschbereichs) erweitert.
 

[Meldung vom 14.09.2020]

Wie wir bereits berichtet haben, kann der Wettkampfspielbetrieb im bayerischen Amateurfußball ab dem 19. September 2020 mit einer begrenzten Zahl an Zuschauern – analog zum Kulturbetrieb – wieder aufgenommen werden (sog. "Re-Start"). Diese Erlaubnis gilt für Frauen und Männer, Juniorinnen und Junioren. (siehe Meldung vom 9. September hier)

Für die Durchführung dieser Spiele hat der Sportverein Münsing ein Hygieneschutzkonzept ausgearbeitet (siehe aktualisierte Fassung oben).

 

+++ Aktualisierung vom 11.07.2020 +++

Der SV Münsing-Ammerland hat den Trainingsbetrieb gemäß den Bestimmungen der Staatsregierung zur Pandemie um COVID-19 wieder aufgenommen. Der Schutz vor der Infektion steht dabei absolut im Vordergrund. Wir haben dazu ein Hygienekonzept erarbeitet, das für das Training verpflichtend ist.

Download: Hygienekonzept Trainingsbetrieb (PDF)

 

Oberste Priorität hat jedoch weiter:
 
Alle teilnehmenden Sportler dürfen nur teilnehmen, wenn sie fit und gesund sind. Bei Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Atemnot, Schupfen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen und Unwohlsein ist die Teilnahme am Training verboten.Das Verbot gilt auch dann, wenn im nahen Umfeld (Haushalt, Familie, Arbeitskollegen, Lebenspartner) Personen erkrankt sind oder ein positiver Abstrich auf SARS-CoV2 vorliegt. Ein positiver Test auf SARS-CoV2 ist umgehend dem Hygienebeauftragten (vorstand@sv-muensing.de) des SV Münsing-Ammerland zu melden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die jeweiligen Übungs- bzw. Abteilungsleiter.

 

Für die Öffentlichkeit bleiben die Anlagen weiter vollständig gesperrt

 

Mit freundlichen Grüßen, 
Michael Sandherr, Vorstand SV Münsing-Ammerland